Wissenswertes zum Thema Rauchmelder
Wissenswertes und Interessantes
zum Thema Rauchmelder finden Sie hier:
https://www.rauchmelder-lebensretter.de/
Eignungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge in Freiwilligen Feuerwehren
Aufgrund häufiger Nachfragen von Freiwilligen Feuerwehren zu Anlässen und Nachuntersuchungsfristen bei Eignungsbeurteilungen bzw. arbeitsmedizinischer Vorsorge, hat die KUVB den Sachverhalt in einem Informationsschreiben zusammengefasst:
→ Eignungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge in Freiwilligen Feuerwehren.
Dieses Informationsschreiben finden Sie auch im KUVB-Feuerwehrportal.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kreisfeuerwehrarzt Dr. Simon Riedl
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GEMA: Weniger zahlen für Musik
Feuerwehren erhalten für Musikveranstaltungen 20 Prozent Rabatt bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA).
Durch einen Gesamtvertrag mit dem Deutschen Feuerwehrverband (Rahmenvertragsnummer 1510080200) gelten für Veranstaltungen mit Musik die günstigeren Vergütungssätze. Wichtig ist jedoch die Anmeldung der Musikaufführungen: Spätestens drei Tage vor jeder Veranstaltung muss diese bei der GEMA schriftlich eingegangen sein. Der Sondertarif gilt bei Anmeldung der Veranstaltung durch die öffentlich-rechtliche Feuerwehr, nicht den privatrechtlichen Förderverein der Feuerwehr.
Den Rahmenvertrag gibt es hier;
Die Tarife finden Sie im Internet unter www.gema.de