Leitfaden "Brandschutzerziehung im Kindergarten"

Brandschutzerziehung Kindergarten TLNDer Leiter des Fachbereichs Brandschutzerziehung, Christian Albrecht, konnte kürzlich im Gerätehaus Sattlern 20 Vertreter aus 13 Feuerwehren des Landkreises begrüßen.Die teilnehmenden Feuerwehren waren Johanniskirchen, Julbach, Malgersdorf, Eggenfelden, Ering, Nöham, Wurmannsquick, Erlach, Sattlern, Buch, Mariakirchen, Anzenkirchen und Münchsdorf.

Ziel war es, den neuen Leitfaden "Brandschutzerziehung im Kindergarten" vorzustellen.
Dieser dient als Hilfestellung für die Brandschutzerzieher, die in den Kindergärten und Schulen im Landkreis tätig sind. Der Leitfaden beinhaltet Tipps und Vorschläge, wie man einen Besuch mit der Feuerwehr im Kindergarten gestalten kann. Natürlich könne jede Feuerwehr auch ihre eigenen Ideen mit einbauen.
Den Teilnehmern des Lehrgangs wurden die diversen Brandschutzerziehungskoffer vorgestellt. Vertreter von 13 Feuerwehren aus dem gesamten Landkreis nahmen daran teil.

Nach dem theoretischen Teil und einer Besprechung dazu konnte der Fachbereichsleiter Albrecht den Teilnehmern auch noch einige praktische Hilfsmittel zur Brandschutzerziehung vorstellen. So verfügt der Fachbereich 9 über zwei Brandschutzerziehungskoffer mit Materialien über brennbare und nicht brennbare Stoffe sowie einen Koffer mit Hilfsmittel zur Brandlöschung. Außerdem können die Mädchen und Buben an einem Notruftelefon üben, einen Notruf an die Leitstelle Passau abzusetzen. Zudem kann mit Hilfe eines Rauchhauses gezeigt werden, wie sich der Qualm in einem Haus ausbreitet und wie man sich verhalten soll.

Für praktische Löschübungen besitzt der Fachbereich einen AISCO Feuertrainer, mit dem man verschiedene Feuer mit Feuerlöschern bekämpfen kann. Dieser Feuertrainer wird von den Landkreisfeuerwehren schon seit zwei Jahren mit einer sehr positiven Bewertung genutzt.

 

Bei Fragen zum Thema Brandschutzerziehung wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den kommunalen Bereich in Bayern erlässt die KUVB unter Mitwirkung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf Grundlage von § 15 Abs. 1 SGB VII Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften). Diese DGUV Vorschriften sind als autonomes Recht für Unternehmer und Versicherte, wie Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz, verbindlich.

Um den aktuellen Belangen der freiwilligen Feuerwehren zu entsprechen und die Aspekte des modernen Arbeitsschutzes einfließen zu lassen, wurde die UVV „Feuerwehren“ grundlegend überarbeitet. Parallel hierzu wurde die eigenständige DGUV Regel 205-049 „Feuerwehren“ erstellt, die die Durchführungsanweisung (Kursivtext in der bisherigen UVV) ersetzt und nun deutlich präziser die Inhalte der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ konkretisiert.

Die neue DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ richtet sich vorrangig an den Unternehmer als Träger öffentlicher freiwilliger Feuerwehren bzw. öffentlicher Pflichtfeuerwehren. Im Vordergrund stehen insbesondere die Entlastung des Ehrenamtes und die Stärkung der Unternehmerpflichten.

In Kraft tritt die neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ mit der Bekanntmachung vom 23.01.2019.

 

Download:

Diese Information finden Feuerwehren auch auf unserem Feuerwehrportal.

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Thomas Roselt

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KUVB

Kommunale Unfallversicherung Bayern

Bayerische Landesunfallkasse

Geschäftsbereich I - Prävention

Abteilung 2 - Gesundheitsdienst und Hilfeleistungsunternehmen

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Roselt
Aufsichtsperson

Ungererstraße 71

80805 München

Tel : 089 / 36093 - 234

Fax: 089 / 36093 - 349

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KUVB Feuerwehrportal

Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung

Hier finden Sie, wie bei der Infoveranstaltundes Kreisfeuerwehrverbandes Rottal-Inn mit Rechtanwalt Dr. Ronny Raith besprochen, die Hinweise und Informationen zur DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).

 

Anschreiben mit Hinweisen zur Datenschutzgrundverordnung von Rechtsanwalt Dr. Ronny Raith 

Präsentation zur Infoveranstaltung

Muster - Datenschutzerklärung

Muster - Impressum

Hier finden Sie die Verarbeitungsverzeichnisse für die unterschiedlichen Verarbeitungstätigkeiten.

Wie von Dr. Raith beschrieben sollen die zu verarbeitenden Daten soweit angepasst werden, wie sie auch wirklich erhoben werden. Das heißt wenn man z.B. die Faxnummer nicht erhebt, soll sie auch aus dem Verarbeitungsverzeichnis gestrichen werden.

Verarbeitungsverzeichnis - Migliederwerbung

Verarbeitungsverzeichnis - Kassenverwaltung

Verarbeitungsverzeichnis - Verwaltung

Verarbeitungsverzeichnis - Kontaktverwaltung

Verarbeitungsverzeichnis - E-Mail

Verarbeitungsverzeichnis - Internetseite

Verarbeitungsverzeichnis - Terminverwaltung

Verarbeitungsverzeichnis - IT

Verarbeitungsverzeichnis - Verantwortlicher

Hier finden Sie das Muster - Verarbeitungsverzeichnis für MP-Feuer

Verarbeitungsverzeichnis - MP_Feuer

Hierzu auch noch ein Hinweis der Sachgebietsleitung im Landratsamt Frau Stefanie Kronberger: Je nach Nutzung der Module in MP Feuer (Stammdaten, Benutzerrechte) kann das Verarbeitungsverzeichnis nur eine Beispielvorlage sein, die je nach Anwendung im Verein angepasst werden muss.

Einzelfragen werden natürlich gerne noch an Rechtsanwalt Dr. Ronny Raith weitergeleitet.

Hierzu senden Sie ihre Frage einfach an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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