Gästehaus / Feuerwehrerholungsheim St. Florian Bayrisch Gmain

Ansprechpartner für die Feuerwehren des Landkreises Rottal-Inn für Fragen bezüglich des Gästehauses St. Florian in Bayrisch Gmain ist für den:

 

Bezirk Süd und Ost: Ehren-Kreisbrandmeister Bauer Gerold

Tel: +49 (0)8573 1264
Mobil: +49 (0)170 7346417
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Bezirk Nord und West: Kreisbrandmeister Holzhauser Josef

Tel: +49 (0)8727 1690
Mobil: +49 (0)175 8743237
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hier gehts zur Homepage des Gästehauses St. Florian Bayrisch Gmain.

 

 

Freiplatz für 40jährige aktive Dienstzeit bei der Feuerwehr

seit 2014 erhält jeder Feuerwehrdienstleistende der für 40jährige aktive Dienstzeit geehrt wird, vom Freistaat Bayern einen Freiplatz für einen achttägigen Aufenthalt im Gästehaus St. Florian in Bayrisch Gmain.

Informationen zu den Freiplätzen finden Sie hier.

 

Artikel aus der PNP:

06.06.2014
München. Der Freistaat Bayern würdigt 40 Jahre aktiven Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr mit einem besonderen Dankeschön: Ehrenamtliche, denen ab 1. Januar 2014 das Ehrenzeichen ausgehändigt wird, erhalten eine Woche Gratisaufenthalt im Feuerwehrerholungsheim Sankt Florian in Bayerisch Gmain. "Für dieses außergewöhnliche Engagement haben wir 2014 800000 Euro im Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt, dauerhaft gut eine Million Euro jährlich veranschlagt", sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.
Bayerns Kommunen hatte er bereits im Dezember 2013 gebeten, ihrerseits freiwillig die Kosten für eine Begleitperson zu übernehmen. Bislang seien dem Aufruf schon einige Kommunen gefolgt. "Ich würde mich sehr freuen, wenn sich noch zahlreiche weitere Kommunen diesem Vorbild anschließen würden", betont Herrmann. Die Feuerwehren seien eine der tragenden Säulen im bayerischen Rettungs- und Hilfeleistungssystem. Von den knapp 330000 bayerischen Feuerwehrleuten sind rund 319000 ehrenamtlich tätig, was laut Herrmann eine besondere Anerkennung und Dank verdiene.

URL:http://www.pnp.de/nachrichten/heute_in_ihrer_tageszeitung/bayern/1324325_Dankeschoen-fuer-40-Jahre-Dienst-beider-Feuerwehr.html

© 2014 pnp.de

Ehrungen

Staatliche Ehrung ( wird vom Landrat verliehen)

  • Ehrenzeichen für 25 / 40 / 50 jährige aktive Dienstzeit des Freistaates Bayern

kreuzsilberkreuzgold

 

Wird über das Landratsamt abgefragt und an einem Ehrenabend vom Landrat verliehen.

Vorschlagsliste 25 / 40 / 50 Jahre Aktiver Dienst

Anrechenbare Dienstzeit Feuerwehranwärter_Ehrung ab 12 Jahre

 


Verbandliche Ehrungen ( werden von Mitgliedern der Kreisbrandinspektion verliehen)

  • Ehrenmedaille des Kreisfeuerwehrverbandes Rottal-Inn

pan 

pan2Voraussetzungen für die Verleihung: Ehrenordnung des KFV Rottal-Inn

Antrag zur Verleihung der Ehrenmedaille des KFV Rottal-Inn

 

  • Orden und Ehrenzeichen des Bezirksfeuerwehrverbandes Niederbayern

BFV EhrenmedaillieBFV SilberBFV-GoldVoraussetzungen für die Verleihung: Ehrenordnung des BFV Niederbayern

Antrag für die Ehrenzeichen des BFV Niederbayern

oder auf der Homepage des BFV Niederbayern unter Ehrungen

 

 

 

  • Orden und Ehrenzeichen des Landesfeuerwehrverbandes Bayern

orden lfv ehrenmedailleorden lfv ehrenkreuz silberorden lfv ehrenkreuz gold 

Voraussetzungen für die Verleihung: Link zum LFV Bayern

Antrag für die Ehrenzeichen des LFV Bayern

 

 

  • Orden und Ehrenzeichen des Deutschen Feuerwehrverbandes

orden dfv

 

Voraussetzungen / Anträge für die Verleihung: Link zum DFV 

Hinweise

 

Verleih von Fahnen und Banner durch den Kreisfeuerwehrverband

Der Kreisfeuerwehrverband stellt seinen Mitglieder für Gründungsfeste kostenfrei Fahnen und Banner zur Verfügung. Bitte folgen Sie dem LINK

 

 

Leitfaden für ein Gründungsfest Überarbeitet

Eine Hilfestellung zur Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung.

Der LFV Bayern veröffentlich immer wieder Hinweise und Anregungen zu Gründungsfesten. Zum Teil sind diese Hinweise den Vereinen nicht bekannt. Aus diesem Grund haben uns vor vielen Jahren erlaubt, eine Zusammenstellung verschiedener Punkte für Sie zu erstellen. Dieser Leitfaden wurde nun vom LFV Bayern überarbeitet und steht zum Download unter der Rubrik "Veröffentlichungen" bereit.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass es nicht unsere Aufgabe ist und sein kann, einem Verein Vorschriften über den organisatorischen Ablauf einer Festveranstaltung zu machen, dennoch wollen wir einige Punkte die zur Planung, Organisation und für Gründungsfeste wichtig sind aufzeigen.

Hier geht´s zum Leitfaden.

 

 

Leitfaden für Vereinsfeiern der Bayerischen Staatskanzlei

Die aktuelle Fassung des Leitfadens für Vereinsfeiern findet Sie unter dem folgenden Link

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