Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr
Für besondere Verdienste beim Aufbau und der Förderung der Deutschen Jugendfeuerwehr hat der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes auf Vorschlag des Bundesjugendleiters die "Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr" in Silber gestiftet. Die Stiftung der "Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr" in Gold erfolgte am 31. August 1989. Die Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr wird verliehen als "Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr in Silber" und "Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr in Gold".
Die Ehrennadel kann verliehen werden als Würdigung für den Diensteifer und die geleistete Arbeit innerhalb der Jugendfeuerwehr oder als Lob für besonders mutiges Verhalten unter erheblicher Lebensgefahr oder als Dank für die gewährte Förderung und Unterstützung.
Voraussetzungen: Die Ehrennadel der DJF in Gold kann erst verliehen werden,
wenn bereits Silber verliehen wurde.
Zwischen der Verleihung in Silber und Gold sollte ein Zeitraum
von mind. 5 Jahren liegen.
Unterlagen: Verleihungsrichtlinie
Antrag Gold
(Der Antrag muss mind. zwölf Wochen vor der Verleihung
beim Landesjugendfeuerwart eingehen! Er muss über den
Kreisjugendfeuerwehrwart gestellt werden!)