Warnhinweis: Feuerwehrunfall mit Stützkrümmer
WARNHINWEIS: Feuerwehrunfall mit Stützkrümmer Bei einer bayerischen Feuerwehr löste sich während einer Löschübung die Verschraubung der drehbar gelagerten Kupplung eines Stützkrümmers. Während das Knaggenteil am Strahlrohr verblieb, schlug der am B-Schlauch angekuppelte Stützkrümmer dem Strahlrohrführer ins Gesicht. In der nun vorliegenden Anweisung gibt der Hersteller u.a. vor, dass durch Sichtprüfung und Nachziehen der Kupplung die Befestigung des drehbaren Knaggenteils vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Benutzung und bei der jährlichen Prüfung geprüft werden muss. Zu beachten ist, dass der Stutzen der Festkupplung-B mit drehbarem Knaggenteil komplett in das Rohr gedreht sein muss. Mehr hier …
Quelle: KUVB Kommunale Unfallversicherung Bayern