Leitung
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KreisjugendfeuerwehrwartN.N.E-Mail:
Zuständigkeit: |
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stellv. KreisjugendfeuerwehrwartGottfried Burner E-Mail:
Zuständigkeit:
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2. stellv. KreisjugendfeuerwehrwartMarkus Hipf
E-Mail:
Zuständigkeit:
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Ausschuss
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SchriftführerAndreas Steiner
E-Mail:
Zuständigkeit:
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2. SchriftführerMarkus EichingerE-Mail:
Zuständigkeit:
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KassenwartGeorg BeyerE-Mail:
Zuständigkeit:
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stellv. KassenwartJessica Einkammerer
E-Mail:
Zuständigkeit:
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Fachbereich ÖffenlichkeitsarbeitLuca HipfE-Mail:
Zuständigkeit:
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Fachbereich KinderfeuerwehrAngelika BurnerE-Mail:
Zuständigkeit:
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Der Kreisjugendfeuerwehrausschuss besteht aus
a) der Kreisjugendfeuerwehrleitung,
b) dem/der Schriftführer/in und seinem/seiner Stellvertreter/in,
c) dem/der Kassenwart/in und seinem/seiner Stellvertreter/in,
d) den Fachbereichsleitern/innen (Öffentlichkeitsarbeit & Kinderfeuerwehr)
Der/Die Kreisjugendfeuerwehrwart/in und die stellvertretenden Kreisjugendfeuerwehrwarte/innen werden auf Vorschlag des Kreisbrandrates von den Jugendfeuerwehrwarten/innen der Mitgliedsfeuerwehren in der Delegiertenversammlung auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Der/Die Schriftführer/in und der/die Kassenwart/in werden von den Jugendfeuerwehrwarten/innen der Mitgliedsfeuerwehren in der Delegiertenversammlung auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Die Fachbereichsleiter/innen werden vom/von der Kreisjugendfeuerwehrwart/in im Einvernehmen mit dem Kreisjugendfeuerwehrausschuss berufen.