Leitung

Schreiner Gerhard 1

Kreisjugendfeuerwehrwart

N.N.

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 Zuständigkeit:

Burner Gottfried

stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart

Gottfried Burner

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Zuständigkeit:

  • Organisation Jugendfeuerwehr Landkreis Rottal-Inn
  • Wettbewerbe

Schreiner Gerhard 1

2. stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart

Markus Hipf

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 Zuständigkeit:

  • Unterstützung Kreisjugendfeuerwehrwart

Ausschuss

rausch

Schriftführer

Andreas Steiner

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Zuständigkeit:

  • Schriftverkehr
  • Niederschriften von Sitzungen und Versammlungen anfertigen
Eichinger Markus

2. Schriftführer

Markus Eichinger

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Zuständigkeit:

20131101008

Kassenwart

Georg Beyer

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Zuständigkeit:

  • Kassenverwaltung
  • Bezuschussungen
Einkammerer Jessica 1

stellv. Kassenwart

Jessica Einkammerer

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Zuständigkeit:

  • Unterstützung Kassier
Hipf Luca

Fachbereich Öffenlichkeitsarbeit

Luca Hipf

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Zuständigkeit:

Hipf Luca

Fachbereich Kinderfeuerwehr

Angelika Burner

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Zuständigkeit:

  • Ansprechpartnerin für die Kinderfeuerwehren im Landkreis Rottal-Inn

 

Der Kreisjugendfeuerwehrausschuss besteht aus

a) der Kreisjugendfeuerwehrleitung,

b) dem/der Schriftführer/in und seinem/seiner Stellvertreter/in,

c) dem/der Kassenwart/in und seinem/seiner Stellvertreter/in,

d) den Fachbereichsleitern/innen (Öffentlichkeitsarbeit & Kinderfeuerwehr)

 

Der/Die Kreisjugendfeuerwehrwart/in und die stellvertretenden Kreisjugendfeuerwehrwarte/innen werden auf Vorschlag des Kreisbrandrates von den Jugendfeuerwehrwarten/innen der Mitgliedsfeuerwehren in der Delegiertenversammlung auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Der/Die Schriftführer/in und der/die Kassenwart/in werden von den Jugendfeuerwehrwarten/innen der Mitgliedsfeuerwehren in der Delegiertenversammlung auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Die Fachbereichsleiter/innen werden vom/von der Kreisjugendfeuerwehrwart/in im Einvernehmen mit dem Kreisjugendfeuerwehrausschuss berufen.