Löschgruppe

Leistungsprüfung
"Die Gruppe im Löscheinsatz"

Hinweise und Downloads zu den Leistungsprüfungen finden sie auf der FEUERWEHR-Lernbar der staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann muss der Feuerwehrhelm getragen werden? (Frage 3 für den Gruppenführer aus Testfragen C)

Auf Grund der Veröffentlichung in „Florian kommen“ (Nr. 81 vom 06.08.2009, Seite 10)*, wird bis zur Überarbeitung der Richtlinie die Testfrage 53 für den Gruppenführer (siehe S. 92 der Richtlinie) - entspricht Frage 3 des Testfragebogens C - nicht mehr gewertet.

Dies liegt darin begründet, dass das Tragen des Feuerwehrhelms bei der Einsatzfahrt umstritten ist wie aus oben genannter Veröffentlichung zu entnehmen ist.

*Zitat: „Aus Sicht des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbands besteht auf der Grundlage der derzeit geltenden Vorschriften keine Verpflichtung zum Tragen des Feuerwehrhelms während der Alarmfahrt“ „Die auftretenden Kräfte und Momente auf die Halswirbelsäule werden durch das zusätzliche Gewicht des Helms auf dem Kopf erhöht. Daher kann es sich als vorteilhaft erweisen, den Helm sicher verstaut mit zur Einsatzstelle zu nehmen.“

Bei Abnahmen der Stufe 1 (Bronze) besetzen die Ergänzungsteilnehmer die Funktionen in der Reihenfolge "Melder", "Angriffstrupp", "Wassertrupp", "Schlauchtrupp" (Abschnitt 8.3 der Richtlinie). Wenn ein Trupp aus einem "regulären" und einem Ergänzungsteilnehmer besteht, ist dann die Verwendung als Truppführer oder Truppmann festgelegt (in früheren Ausgaben der Richtlinien war zunächst die Truppmann-Position mit dem Ergänzungsteilnehmer zu besetzen)?

Nein. Der Kommandant kann frei bestimmen, ob ein Ergänzungsteilnehmer als Truppführer oder Truppmann eingesetzt wird.

 

Eine Gruppe, die komplett die Stufe 1 (Bronze) ablegt, darf 25 Fehlerpunkte nicht überschreiten. Gilt dies auch, wenn der Gruppenführer oder Maschinist eine höhere Stufe ablegt?

Ja. Entscheidend ist, dass die gesamte Gruppe nicht dem Auslosungsverfahren unterliegt und jeder Teilnehmer sich auf die jeweilige Funktion und Tätigkeit vorbereiten kann. Die Möglichkeit, dass der Gruppenführer oder Maschinist eine höherwertige Stufe ablegt, hat keine Auswirkungen auf die restliche Gruppe.

 

Muss zur Trockensaugprobe eine komplette Saugleitung aufgebaut werden, wenn bei Variante II weniger als vier Saugschläuche verwendet werden (z. B. bei Wasserentnahme aus Löschwasserbehälter)?

Nach der Richtlinie (S. 39) muss zur Trockensaugprobe eine komplette Saugleitung, bestehend aus vier Saugschläuchen, Saugkorb, Halte- und Ventilleine, gekuppelt werden.

 

Muss beim Zugfahrzeug (Traktor) des TSA die Warnblinkanlage und Fahrlicht angeschaltet werden, wenn der TSA am Fahrzeug angehängt bleibt?

In der Richtlinie existiert dazu keine Vorgabe. Es ist freigestellt, ob am Zugfahrzeug die Warnblinkanlage und Fahrlicht angeschaltet wird.

 

Muss die B-Leitung zwischen Fahrzeug und Hydrant zwingend am Pumpeneingang der Feuerlöschkreiselpumpe angeschlossen werden?

Nein. Es ist freigestellt, ob die B-Leitung

  • am Pumpeneingang (über Sammelstück)
  • an die Tankfüllleitung oder
  • an ein System zur automatischen Wasserzuführung angeschlossen wird.

Die Tätigkeiten des Maschinisten „Kuppelt die B-Leitungen an die Feuerlöschkreispumpe“ (S. 29 u. 72) und des Wassertrupps „Verlegt die B-Leitung von der Feuerlöschkreiselpumpe zum Hydrant“ (S. 31 u. 74) gelten dann sinngemäß.

 

Darf bei Fahrzeugen mit eingebautem Löschwassertank und Wasserentnahme aus Hydranten der Maschinist die Pumpe im „Tankbetrieb“ fahren?

Ja, „Tankbetrieb“ der Feuerlöschkreiselpumpe und ein Umschalten von „Tankbetrieb“ auf „Saugbetrieb“ während der Abnahme sind zulässig. Druckstöße beim Umschalten sollten jedoch vermieden werden.

Hinweis für die Einsatzpraxis:
Laut FwDV 3 darf mit dem Innenangriff erst begonnen werden, wenn eine ständige Wasserabgabe sichergestellt ist, z. B. wenn das mitgeführte Löschwasser bis zum Aufbau einer Löschwasserversorgung ausreicht. Aufgrund unterschiedlicher Bedingungen (Größe des Löschwassertanks, Entfernung vom Hydrant zum Fahrzeug, verfügbares Personal …) kann hierzu keine feste Vorgabe gemacht werden. Der Einheitsführer muss im Einsatzfall die Lage entsprechend beurteilen und über den Startzeitpunkt des Innenangriffs entscheiden.

 

Darf bei der Leistungsprüfung die Tragkraftspritze (TS) eines Tragkraftspritzenfahrzeugs mit Wassertank (TSF-W) die Pumpe im Fahrzeug betrieben werden oder muss diese aus dem Fahrzeug genommen werden?

Bei einem TSF-W ist freigestellt, ob die TS aus dem Fahrzeug gehoben wird oder im Fahrzeug verbleibt. Eine Sollzeitänderung ist bei beiden Möglichkeiten nicht erforderlich, da bei abgesetzter TS wie z. B. bei TSF oder Tragkraftspritzen-Anhänger (TSA) diese vor der Einsatzübung aus dem Fahrzeug gehoben wird.
Jedoch bei Wasserentnahme aus offenen Gewässern (Variante II) ist es nicht sinnvoll die TS im Fahrzeug zu belassen, sondern diese direkt zur Wasserentnahme-Stelle zu bringen.

 

Leistungsprüfung Variante I:
Bei der Wasserversorgung werden mehr als zwei B-Schlauchlängen zwischen Pumpe und Hydrant eingesetzt. Der Wassertrupp ist durch diese Mehrarbeit länger gebunden (Zeitzuschlag 10 Sekunden). Wer bedient den Verteiler bei der Vornahme des zweiten Rohres bzw. wann kann der Befehl für das dritte Rohr gegeben werden?

Im Regelfall wird für die Vornahme des ersten und des zweiten Rohres der Verteiler vom Schlauchtruppführer bedient. Werden bei der Leistungsprüfung mehr als eine B-Schlauchlänge zwischen Pumpe und Hydrant eingesetzt (B-Schläuche müssen mit zwei Mann gekuppelt werden!) kann der Gruppenführer sofort nachdem er den Befehl zur Vornahme des zweiten Rohres an den Wassertrupp gegeben hat, den Befehl zur Vornahme des dritten Rohres erteilen. Anschließend erhält der Melder den Befehl den Verteiler zu bedienen. Das heißt, dass in diesem Fall der Melder für den Wassertrupp und den Schlauchtrupp öffnet.

 

Was ist mit den Testfragebögen zur Leistungsprüfung bzw. wo sind diese veröffentlicht?

Die Testfragen werden nicht online zur Verfügung gestellt. Sie können nach wie vor über die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz der jeweiligen Regierung angefordert werden.

Zur Vorbereitung auf die Leistungsprüfung sind alle möglichen Testfragen für den Gruppenführer und die Mannschaft in der Richtlinie abgedruckt. Der Unterschied zu den Testfragebögen liegt in der Reihenfolge der Fragen und der Antworten. Die Schiedsrichter können ihre Auswerteschablonen weiterverwenden.

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