für Einsatzfahrzeuge von 4,75t bis 7,5t zGG

gem. Bayerischer Fahrberechtigungsverordnung - FBerV

  • MERKBLATT zur organisationsinternen Ausbildung und Erwerb zum sogenannten "Feuerwehrführerschein"
  • Weitere Infomrationen und Unterlagen zum Feuerwehrführerschein finden Sie auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes Bayern: Link zum LFV
  • Prüfer der Kreisbrandinspektion
    - FKBM Thomas Bauer
    - E-KBI Maximilian Kirschner

    - KBI Theo Pichlmaier
    - KBI Helmut Niederhauser

Als Ansprechpartner für das Genehmigungs- und Zulassungsverfahren zur Ausbildung, sowie die Organisation und Abnahme der Prüfung, wurde FKBM Thomas Bauer durch die Kreisbrandinspektion bestellt.

Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hinweis:
Der Antragsteller muss seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Gem. Auskunft unserer Führerscheinstelle wird beim Führerschein der Klasse B auch die Zeit für das sogenannte "begleitete Fahren" ab 17. Jahre als Zeitraum für den Besitz der Führerscheinklasse mitangerechnet. Zur Berechnung ist der Tag der offiziellen Aushändigung des Führerscheins ausschlaggebend.