Aktuelles IMS des Bayerisches Staatsministerium des Innern mit aktualisierten Hinweisen für den ehrenamtlichen Dienst-, Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Freiwilligen Feuerwehren sowie Feuerwehr-Vereinsaktivitäten während der Corona-Pandemie

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Sehr geehrte Damen und Herren,
zuletzt mit IMS vom 04.04.2022, Az. wie oben, haben wir Hinweise zum Dienst-, Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Freiwilligen Feuerwehren sowie zu Feuerwehr-Vereinsaktivitäten während der Corona-Pandemie gegeben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und des Auslaufens der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aktualisieren wir die Hinweise wie folgt:
Das IMS vom 04.04.2022 wird aufgehoben. Hier geht´s zum aktuellen IMS vom 14.07.2022

Wir appellieren aber dringend, im Bereich der Feuerwehren weiterhin mit Umsicht zu agieren, um die Einsatzfähigkeit als Teil der kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Die Infektionssituation ist weiterhin ernst zu nehmen. Die Einhaltung der allgemeinen Verhaltensempfehlungen nach § 1 der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung („AHA+L“) ist, wo immer möglich, auch im Rahmen des Dienst-, Ausbildungs- und Übungsbetriebs sowie bei Vereinsaktivitäten der Feuerwehren empfohlen; weitergehende Spezialregelungen für den Bereich der Feuerwehren bestehen im Infektionsschutzrecht nicht.
Die Gemeinden sind weiterhin verpflichtet, auf Grundlage einer eigenen Gefährdungsbeurteilung, die auch das regionale Infektionsgeschehen sowie die tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren berücksichtigt, die erforderlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ihrer Feuerwehrdienstleistenden zu treffen.

Die Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) gibt hierzu weiterführende Hinweise und Empfehlungen, jeweils aktuell abrufbar unter https://kuvb.de/praeven-tion/betriebe-und-einrichtungen/feuerwehren/corona-pandemie/.


Es ist den Gemeinden und ihren Feuerwehren auch auf den Höhepunkten der bisherigen pandemischen Wellen gelungen, die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten. Wir gehen davon aus, dass dies durch bedarfsgerechte und an die Entwicklung angepasste Hygienekonzepte und durch ein verantwortungsbewusstes Handeln jedes Einzelnen auch in Zukunft gelingen wird. Dazu gehört es auch, sich und andere entsprechend den Impfempfehlungen durch eine Impfung vor einer Infektion zu schützen.

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung.

Dieses Schreiben wurde mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern und der KUVB abgestimmt.

Weitere Informationen sind u. a. auch auf der „Lernbar“ der Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern (https://www.feuerwehr-lernbar.bayern/down-load/), den Internetseiten des Landesfeuerwehrverbands Bayern, der KUVB und der DGUV verfügbar.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Fuchs

Ministerialrätin

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