Jugendflamme (Stufe 3)
Die Abnahme der Jugendflamme in der Stufe 3 erfolgt auf Kreisebene, anlässlich des alle zwei Jahre stattfindenden Kreisjugendzeltlagers durch einen Beauftragten für die Abnahme der Jugendflamme. In der Stufe 3 der Jugendflamme sind feuerwehrtechnische Aufgaben, wie z. B. der Aufbau eines Schaumrohres, oder die Vornahme eines Rohrs über einen Graben zu erfüllen, außerdem haben die Teilnehmer ein Erste-Hilfe-Fallbeispiel in der Praxis zu lösen. Die Mannschaftsstärke hierbei ist beliebig (bei Truppaufgaben ggf. Ersatzleute).
Voraussetzungen: Abnahme der Stufe 2 vor einem Jahr (Jahrgang zählt)
Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 1 Jahr)
Ausweis der DJF (gelb)
Anmeldung: Durch Kommandant oder Jugendwart beim Kreisjugendwart
Unterlagen: Richtlinie