Jugendflamme (Stufe 2)
Die Abnahme der Jugendflamme in der Stufe 2 erfolgt ebenfalls auf Ortsebene in der eigenen Jugendfeuerwehr durch den Jugendwart und/oder Kommandanten im Bei-sein eines Beauftragten für die Abnahme der Jugendflamme. In der Stufe 2 der Jugendflamme werden weitergehende Grundlagen der Gerätekunde geprüft, außerdem sind feuerwehrtechnische Aufgaben, wie z. B. der Aufbau einer Verkehrsabsicherung oder das Setzen eines Standrohres zu erfüllen. Die Mannschaftsstärke hierbei ist beliebig (bei Truppaufgaben ggf. Ersatzleute).
Voraussetzungen: Abnahme der Stufe 1 vor einem Jahr (Jahrgang zählt)
Ausweis der DJF (gelb)
Anmeldung: Durch Kommandant oder Jugendwart beim Kreisjugendwart
Unterlagen: Richtlinie