Update zum Corona-Virus - 07.12.2021

07.12.2021  

Das Staatsministerium des Innern hat aktualisierte Hinweise für den Dienst-, Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Feuerwehren sowie Vereinsaktivitäten nach der momentan geltenden 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung herausgegeben.

Hier finden Sie das IMS des Staatsministerium des Inneren (Stand 07.12.2021)

 

IMS „Pandemiepläne für kritische Infrastrukturen“ vom 23.12.2021

10.11.2021

Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute aufgrund der aktuellen besorgniserregenden Situation in der Corona-Pandemie die Feststellung des Katastrophenfalls ab dem 11. November 2021 angeordnet.

 

08.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kameradinnen und Kameraden,
aufgrund der zunehmend steigenden 7-Tages-Inzidenz und der damit verbundenen regional erhöhten Belastung im Landkreis Rottal-Inn, wurde durch das Landratsamt Rottal-Inn am Samstag, den 06.11.2021 mit Wirkung zum Sonntag, den 07.11.2021 eine Bekanntmachung mit erweiterten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen.

Weiter Details für die Feuerwehr finden Sie hier:
Aktuelle INFO-Post der Kreisbrandinspektion (Stand 08.11.2021)

 

17.09.2021

Aktualisierte Hinweise für den Dienst-, Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Feuerwehren sowie Vereinsaktivitäten während der Corona-Pandemie

Hier finden Sie das IMS des Staatsministerium des Inneren (Stand 16.09.2021) 

 

Nach der 14. BayIfSMV haben sich relevante Änderungen in der Kinder- und Jugendarbeit ergeben, die wir auf unserer Homepage zusammengefasst haben: https://jf-bayern.de/cms/index.php/aktuelles/aktuelles-berichte-land/741-kinder-und-jugendarbeit-nach-der-14-bayifsmv

Die detaillierten Ausführungen findet ihr auf der Seite des Bayerischen Jugendrings: https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html

 

13.07.2021

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 7.9.2021 eine Änderung des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.3.2020 (sog. Covid-19-Gesetz) beschlossen. Das Gesetz sieht nunmehr eine Anwendbarkeit der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen bis einschließlich 31.8.2022 vor.

Dies bedeutet im Einzelnen:

o Eigentlich hätten die Sonderregeln für Vereine zum 31.12.2021 auslaufen sollen. Das heißt: Virtuelle Versammlungen wären ohne entsprechende Satzungsregelung nicht möglich mehr gewesen. Diese Möglichkeit bleibt nun bis zum 31.8.2022 erhalten - auch dann, wenn die Vereinssatzung diese Form der Mitgliederversammlung (noch) nicht vorsieht.

o Auch virtuelle Vorstandssitzungen und andere virtuelle Gremiensitzungen (Ausschuß, Verwaltungsrat, etc.) sind damit weiterhin möglich

o Auch die Regelung, dass der Vorstand im Amt bleiben, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist, wäre ohne die jetzt beschlossene "Laufzeitverlängerung" des Gesetzes ausgelaufen.

Doch Achtung (!):
Wörtlich heißt es im Beschluss zur Verlängerung der Corona-Sonderregelung:

"Auch wenn die Erleichterungen somit noch bis einschließlich 31. August 2022 zur Verfügung stehen, sollte von diesem Instrument im Einzelfall nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn dies unter Berücksichtigung des konkreten Pandemiegeschehens und im Hinblick auf die Teilnehmerzahl der jeweiligen Versammlung erforderlich erscheint."

Die Verlängerung soll also keinen Freifahrtschein darstellen, sondern "bei Bedarf" greifen.

03.07.2021

Auf Grund der positiven Entwicklung der Corona-Inzidenzzahlen gibt es weitere Erleichterungen für den Übungs- Ausbildungsdienst.

Ebenfalls erleichtert werden wieder Veranstaltungen.
Von Bedeutung ist für die Feuerwehrvereine § 7 der 13. BayInfSMV Gremiumssitzungen in den Feuerwehrvereinen sind nunmehr unter den in § 7 der 13. BayInfSMV genannten Voraussetzungen wieder zulässig.
Konkret bedeutet dies: bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel treffen.
Wird die 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten erhöht sich die Zahl auf bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel. Geimpfte und/oder genesene Personen werden nicht mitgezählt
.

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Aktuelle Fallzahlen Lkr. Rottal-Inn (mit Daten der einzelnen Gemeiden)

  Corona-in-Zahlen.de/Lkr. Rottal-Inn (mit Grafik vom Verlauf)

 

Musteraushänge (Stand 06.03.2021)

 

FAQ´s (Häufig gestellte Fragen) des LFV Bayern zum Umgang mit dem Corana-Virus

Fragen und Antwortkatalog zur Coronakrise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern

 

weiterführende Links:

LFV Bayern

Landkreis Rottal-Inn

KUVB - Hinweise für Feuerwehren zur Corona-Pandemie

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