Zuwendungen der Feuerwehrvereine an Vereinsmitglieder
Auch bei steuerlich begünstigten Vereinen und Verbänden ist es grundsätzlich möglich, dass Vereinsmitglieder Aufmerksamkeiten in Form von Zuwendungen erhalten. Dabei kann die Grenze von (früher 40 €, jetzt) 60 € grundsätzlich einen Anhaltspunkt für die Höhe der Zuwendung, insbesondere bei Vereins-/ Verbandsanlässen darstellen.
Es ist aber nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums durchaus auch möglich, dass in begründeten Einzelfällen der Betrag von 60 € auch überschritten werden kann.
Nähere Informationen des Landesfeuerwehrverbandes Bayern finden sie hier.
Quelle: LFV Bayern
Moderner Internet-Auftritt für alle Bayerischen Feuerwehren
Der LFV Bayern hat für seine Mitgliedsfeuerwehren ein bisher einmaliges Serviceangebot vorbereitet, das den Feuerwehren, den Kreis- und Bezirksverbänden sowie den Jugendfeuerwehren zu einem zeitgemäßen und funktionellen Internetauftritt verhilft.
Mitmachen bei der Internet-Abfrage! Um abzugleichen, ob bei den Mitgliedsfeuerwehren das Angebot eines Homepage-Templates angenommen werden würde, läuft ab sofort eine Abfrage die klären soll, inwieweit bei den Feuerwehren Interesse vorhanden ist um das Projekt umzusetzen.
Für weiter Informatinen klicken Sie hier.
Zur Umfrage/Microsite geht es hier entlang.
http://freiwillige-feuerwehr.bayern/
Quelle: LFV Bayern
Kurzpräsentation "Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern"
Die Kurzpräsentation des LFV Bayern wurde auf den neuesten Stand gebracht. Jederzeit aktuell informieren wir sie über den Aufbau, die Leistungen und die zu bewältigenden Aufgaben des LFV Bayern.
Weitere Infos und Download... hier.
Quelle: LFV Bayern